Du hast Interesse an einem Garten in unserer Anlage?

Das freut uns! Du solltest jedoch ein paar Dinge wissen:

  • Ein Kleingarten bedeutet Arbeit und braucht Zeit. Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
  • Du solltest Freude daran haben, einen Garten zu bewirtschaften und zu gestalten. Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
  • Habe ich Freude an der Natur und möchte ich eigene Erträge aus dem Garten?
  • Wir haben eine Satzung und daran muss man sich halten. Kann ich mich an Gartenordnung und Vorschriften halten?
  • Du solltest dich aktiv in das Vereinsleben integrieren. Kann ich mich in einen Verein einbringen?
  • Es gibt verpflichtende Gemeinschaftsarbeit und regelmäßige Aufgaben. Kann ich den Garten sowie meine Verpflichtungen im Verein grundsätzlich selbst bewältigen?
  • Du musst bei uns Mitglied sein oder werden. Kann ich die einmaligen sowie die regelmäßigen jährlichen Kosten aufbringen?

Hast du alle Fragen mit „ja“ beantwortet und bist mit allem einverstanden? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu dir passen.

Du fragst dich sicherlich auch welche Kosten auf dich zukommen?

Das wären die einmaligen Kosten:

  • Kaufpreis der Laube mit Bepflanzung und den vom Wertgutachter bewerteten Gegenständen
  • Aufnahmegebühr in den Verein
  • gegebenenfalls vom Vorpächter privat verkaufte Gegenstände (außerhalb des Vereins)

Neben der einmaligen Zahlung fallen natürlich auch laufende Kosten jährlich an:

  • Vereinsbeitrag für Mitglied und Partnermitglied
  • Pacht für den Garten
  • Versicherung für Laube und Geräte
  • Wassergeld
  • Stromkosten

Wenn auch das für dich selbstverständlich ist, gibt es noch ein paar weitere wichtige Informationen.

Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftsanlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal mit anpacken, damit zum Beispiel Wege an den Ausgängen nicht zuwuchern, das Vereinsgelände gepflegt wird, öffentlicher Rasen gemäht wird oder Defektes repariert wird. Alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Auch Vorstandsarbeit ist übrigens Gemeinschaftsarbeit.

Der Vorstand legt fest, wann gemeinschaftliche Arbeit erledigt wird und was genau zu tun ist. Die Mitglieder können bei uns gemäß ihrer Fähigkeiten und individuellen Einschränkungen freiwillig entscheiden, welche Aufgaben sie übernehmen. Die einzige Voraussetzung ist, dass alle anfallenden Arbeiten erledigt werden.

Wichtig ist, dass du den Garten und die damit verbundenen Pflichten grundsätzlich selbst erfüllen kannst. Hilfe aus der Familie oder von Freunden kann im Alltag natürlich mal hilfreich sein, sie ersetzt aber nicht deine eigene Verantwortung als Pächter und Vereinsmitglied. Gemeinschaftsarbeiten dürfen aus versicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nur von Mitgliedern durchgeführt werden. Auch die Beauftragung von Garten- und Landschaftsbauern oder anderen Firmen für Arbeiten auf der Parzelle ist nicht ohne Weiteres zulässig und bedarf vorab unserer ausdrücklichen Zustimmung im Einzelfall.

Wird die Gemeinschaftsarbeit im Einzelfall nicht erbracht, verlangt der Vorstand gemäß Satzung eine finanzielle Entschädigung. Eine wiederholte Nichterfüllung der Pflichten wird jedoch nicht akzeptiert. In solchen Fällen erfolgt zunächst eine Abmahnung. Bleibt weiterhin keine Erfüllung der Pflichten erkennbar, können weitere vereinsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung folgen.

Wie gesagt: Ein Garten und auch die Gartengemeinschaft verlangen Zeit. Du solltest möglichst ein paar Mal in der Woche nach deinem Kleingarten sehen, mindestens aber kontrollieren, ob alles in Ordnung ist. Schnell kann einem der Garten sonst im wahrsten Sinne des Wortes über den Kopf wachsen. Unser Tipp: Lieber regelmäßig ein bisschen machen als alles auf einmal. So wächst auch die Freude am Garten und bleibt dauerhaft erhalten.

Hast du jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann bewirb dich.

Wir freuen uns auf neue Gartenfreunde!

Bewerbungen per Post oder als PDF per E-Mail

Da es eine Bewerberliste gibt, wirst du vermutlich nicht direkt nach deiner Bewerbung einen Garten erhalten. Es kann Monate oder auch Jahre dauern, bis ein Garten frei wird oder du in der Liste weiter nach vorne rückst. Bitte beachte auch, dass der Vorpächter nicht selbst an den Nachpächter verkauft. Gemäß Satzung bestimmt der Verein den neuen Pächter. Wende dich daher bitte immer ausschließlich an den Vorstand.

Auch wenn ein kurzes Kontaktformular oder eine formlose E-Mail einfacher wäre, möchten wir keine knappen Bewerbungen aus nur wenigen Absätzen per E-Mail erhalten. Uns ist wichtig, dass deine Bewerbung wohlüberlegt und aussagekräftig ist. Wir möchten gerne mehr über dich, deine Familie, dein Leben und deine Vorstellungen erfahren. Natürlich beachten wir den geltenden Datenschutz.

Bitte schicke deine aussagekräftige Bewerbung entweder per Post an den geschäftsführenden Vorstand oder alternativ als PDF per E-Mail. Wichtig ist, dass deine Bewerbung inhaltlich einer schriftlichen Bewerbung entspricht und nicht nur aus einer kurzen formlosen Anfrage besteht. Über ein Foto oder Familienfoto freuen wir uns ebenfalls.

KGV Hilligenstrasse e.V.
Hilligenstr. 8
44879 Bochum

Wir freuen uns auf deine Bewerbung um eine Parzelle in unserer Anlage.

Gut Grün wünscht
Der Vorstand